Teilerfolg für Igor Levit – Landgericht soll drei gegen den Pianisten gerichtete Kommentare als strafbare Beleidigungen eingeordnet haben | Jüdische Allgemeine
In einem Rechtsstreit um beleidigende Tweets hat der Pianist Igor Levit offenbar einen Teilerfolg vor Gericht erzielt. Wie die Hilfsorganisation für Hass-Opfer im Internet, HateAid, am Freitag in Berlin mitteilte, hat das Landgericht Berlin drei gegen Levit gerichtete Kommentare als strafbare Beleidigungen eingeordnet, die Twitter zuvor als zulässig angesehen hatte.
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