Verwaltungsgericht München: Verfassungsschutz darf Bayern-AfD vorerst weiter beobachten | ZEIT ONLINE
Das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz darf die Landes-AfD vorerst weiter beobachten. Das Verwaltungsgericht München lehnte entsprechende Anträge der Partei am Montag ab. Demnach darf der Landesverband auf Basis offen zugänglicher Informationen bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren beobachtet werden. Wann diese erfolge, lasse sich bisher nicht sagen.
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