Staatsanwaltschaft München: Zweierlei Maßstäbe, oder etwas dazu gelernt?

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Erinnern Sie sich noch an diesen Fall vom Januar 2013 – eine Jüdische Familie wurde um 6 Uhr morgens von drei Polizeibeamten des Münchner Kommissariats 44, zuständig für Straftaten mit rechtsextremem Hintergrund aus dem Bett geklingelt – Durchsuchungsbeschluss inklusive. Im Visier der Staatsschützer stand David S., der 15-jährige Sohn der Familie. Minuten später stürmen sie das Zimmer des noch schlafenden Teenagers. Ob er eine Aussage zur Sache machen will, fragt einer von ihnen, während der andere den Laptop des Teenagers konfiszierte. Anlass dieser Maßnahme war der Vorwurf einer Beleidigung gemäß §185 StGB. Denn David S., so der Verdacht der Münchner Staatsanwaltschaft, sollte im Juli vergangenen Jahres den Passauer Strafrechtsprofessor Holm Putzke in einer privaten Facebook-Nachricht als »kleines dreckiges Vorhautschwänzchen« bezeichnet haben. (Siehe dazu z.B. JÜDISCHE ALLGEMEINE und CICERO). Der Fall wurde im Mai 2013 – trotz der intensiven Recherchen, Bemühungen, Hausdurchsuchung und Polizeiinterviews, etc. letztendlich eingestellt.

In einem anderen – und doch irgendwie ähnlichen Fall – ging es da viel schneller – ganz ohne Hausdurchsuchung um 6 Uhr früh. Da begnügte sich die Staatsanwaltschaft mit der Aussage: „Ich war es nicht gewesen. Ich habe mein Facebookprofil seit einem Jahr nicht verwendet!“ Aber lesen Sie selber:

StA_München

Schreiben der StA-München

 


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