Naher Osten: Trumps Weg nach Groß-Israel – Der US-Präsident hat die traditionelle Politik Washingtons abrupt beendet. Die EU kann nicht länger als Nebendarstellerin in Nahost auftreten. Ein Gastbeitrag. | FR

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7 Kommentare
  • Yosef Werner

    Die Zwei-Staten-Lösung sollte nun allmählich auch in der EU und in den Medien beerdigt werden. Statt dessen werden Realitäts bezogene Bestrebungen angefeindet und polemisiert. Man sollte begriffen haben, dass die palästinensische Führung weder dem Terror absagt, noch dass sie Spendengelder in einer verantwortlichen Weise dem Zweck gemäß verwaltet. Der Zug ist eben abgefahren.

  • Karl Ernst Roehl

    Lara Friedman ist eine Akrivistin der sog. ‚Peace Now‘ und entspricht damit genau der ideologischen Ausrichtung der FR… ‚Ausgewogen‘ wäre, wenn die FR dem jetzt einen Text von einer vergleichbar extremistischen rechten Randgruppe gegenüberstellen würde. Aber die FR ist nun einmal nicht ‚ausgewogen’…

  • Gregor M. Blum

    Also wer wissen will wie ein Federführer der Frankfurter Rundschau tickt, der muss nur den Gesellschaftsvertrag lesen. Danach weiß man, dass beim Lesen der Artikel immer eine Korrekturbrille angezogen werden muss um den Artikel politisch richtig einordnen zu können. Hier ein Auszug: Im Gesellschaftervertrag der Frankfurter Rundschau GmbH ist als §2 „Unternehmensgegenstand“ festgelegt:

    „Die Gesellschaft ist der Präambel der Verfassung der Karl-Gerold-Stiftung verpflichtet. Die Gesellschaft stellt insbesondere sicher, dass die „Frankfurter Rundschau“ eine unabhängige, politisch engagierte, links-liberale Tageszeitung ist und bleibt, verpflichtet dem Geist des Grundgesetzes und den Menschenrechten und ständig eintretend für das unbedingte Prinzip der Demokratie und für die soziale Gerechtigkeit. Demgemäß sind die vom Unternehmen verlegten und/oder herausgegebenen Publikationen in voller Unabhängigkeit von Regierungen, Parteien, Konfessionen und Interessengruppen zu gestalten. In den Anstellungsverträgen der Redakteure ist die verlegerische Haltung im Sinne von Satz 1 dieses Absatzes festzuhalten.“[6]

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