Kommentar von Honestly Concerned
DEBATTENBEITRAG: Wir sind wahrlich keine Freunde von Frau Cheblis Tweets (und anderen Äußerungen), haben diese selber oft genug kritisiert, i.B. dann wenn es um Israel ging. Genauso ist uns Cheblis Prozessfreudigkeit zuwider. Gleichzeitig aber, ist ein Urteil wie dieses ist schädlich für uns alle. Hier geht es nicht um Meinungsäußerungen, oder sachliche Kritik, sondern um rassistische Beleidigungen. Ihre Religion darf genauso-wenig eine Basis für Beleidigungen sein, wie ihr Einwanderungshintergrund. Es gibt genug an den Äußerungen von Frau Chebli, was sachlich zerrissen werden kann, so dass es absolut unnötig ist auf rassistische Beleidigungen zurückzugreifen. Entsprechend schwächt ein Urteil wie dieses uns alle, die auch immer wieder Opfer von rassistischen Beleidigungen werden! Oder wie seht Ihr das?
- 27.02.2020
- Honestly Concerned e.V.
- 99 Kommentare
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99 Kommentare
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Carlotta von Feldtheim
Zum Antworten anmeldenStefan Valentin Wechsel mal deine Tabletten. Deiner Argumentation nach ist „rassistischer Dummschwätzer“ sicher auch keine Beleidigung… oder?
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Ringk Martin
Zum Antworten anmeldenOlaf Kipp Religion ist keine Rasse. Somit auch nicht rassistisch. Quotenmigrantin ist das was sie ist im öffentlichen Dienst.
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Ringk Martin
Zum Antworten anmeldenHonestly Concerned e.V. So ein Quatsch. Was wenn nicht Religion ist es am meisten wert zu beleidigen.
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Oliver Benjamin Hemmerle
Zum Antworten anmeldenHonestly Concerned e.V. „…. Ihre Religion darf genauso-wenig eine Basis für Beleidigungen sein, wie ihr Einwanderungshintergrund…“
Beleidigungen gehen nie, aber das hier waren im strafrechtlichen Sinne keine.
Was die Thematisierung von Religion und Einwanderungshintergrund angeht (in nicht beleidigender Form!): Prinzipiell darf das kein Teil der politischen Auseinandersetzung sein (z.B. wenn es um Klimawandel etc. geht). Hier darf das auf jeden Fall Teil der politischen Auseinandersetzung sein, denn sie thematisiert sowohl ihre Religion als auch ihren Einwanderungshintergrund andauernd. Man könnte fast sagen, sie hat fast keine anderen politischen Themen. Insoweit ist das kritikfähig (NICHT: beleidigungsfähig).
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Olaf Kipp
Zum Antworten anmeldenStefan Valentin sorry aber da irren Sie sich und das sehr gewaltig.
Ist es nicht eher die „Baberei der Religion Atheismus und Humanismus der sehr extrem gegen die freie Ausübung seines Glaubens vorgeht und somit sehr klar gegen die Verfassung und Menschenrechte vorgeht?
Ich bin Christ und ich werde mir nicht von Atheistischen Humanisten mein Bekenntnis zu meinen Glauben verbieten.
Sowas hatten wir in Deutschland schon mal und das nannte sich Faschismus. -
Sommer Rebecca
Zum Antworten anmeldenOlaf Kipp Das Wort “islamisch“ ist also für Sie rassistisch? Was genau ist daran rassistisch, gar eine Beleidigung? Denn um das anhängige Wort Sprechpuppe geht es Ihnen ja wohl nicht.
Die zweite Äusserung, „Quotenmigrantin”.
Da inzwischen alles per Quoten geregelt sein soll, wo ist diese Äusserung, die m.M.n. in einem Wort gebündelt verständlich eine Meinung äussert, jetzt genau betrachtet, rassistisch?
Es stimmt doch, dass sich überall bemüht wird möglichst Menschen mit Migrationsintergrund (oder Frauen, Behinderte, Minderheitsgruppen) in alle Teile unserer Gesellschaft grösstmöglichst Teilhabe und Telnahme zu beschaffen, mit Quotenregelungen etc. pp..a) „islamische“ Sprechpuppe:
(sie spricht meiner Beobachtung nach oftmals im Wir und meint damit sich und alle Migranten und noch spezifischer sich und Muslime und weiterführende Interessen die sich gegen die Interessen anderer durchdrücken wollen= advocacy, lobbying, (übersetzt Volksmunddeutsch: „Sprechpuppe“) für etwas, in diesem Fall u.a. auch Islam = also eine Meinungsäusserung)
b)“Quoten“migrantin:
(sie ist Migrantin durch ihre Geschichte, also ein objektiver Fakt . . und sie könnte als Quote, als ein migrantisches Gesicht in ihre Position gekommen sein, zumindest scheint das die in ein Wort gebündelte Meinung in dem Wort „Quotenmigrantin“ zu sein.Somit, wo genau sind für Sie diese zwei Meinungsäusserungen rassistisch? Rassitisch, ist hier die Frage. Können Sie mir das mal erklären ohne mit Begriffen um sich zu schmeissen anstatt zu antworten?
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Stefan Valentin
Zum Antworten anmeldenWer Achtjährigen am Geschlecht herumschneidet und Mädchen ein Kopftuch aufzwingt, ist ein Barbar und obendrein ein Straftäter.
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Stefan Valentin
Zum Antworten anmeldenOlaf Kipp Sie irren, es ist die zur „Religion“ gemachte Barbarei.
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Olaf Kipp
Zum Antworten anmeldenSommer Rebecca „Quotenmigrantin der SPD“ und „islamische Sprechpuppe“
Sind sehr wohl rassistisch und ehrverletzende Aussagen.
Und das Gerichte in letzter Zeit von rechtspopulisten gemachte Beleidigungen ungestraft sagen dürfen ist schon komisch. Denn das Gesetz ist da sehr deutlich. -
Olaf Kipp
Zum Antworten anmeldenStefan Valentin sorry aber was Sie zum Teil da abgeben ist extrem falsch.
Der Islam ist eine Religion.
Und ja Sie wird in vielen Teilen missbraucht zu Machtzwecken.
Das selbe hat man mit dem Judentum und Christentum auch gemacht.
Ja man hat die Religion mißbraucht um Macht aus zu üben durch Machtbessene Machthaber.
Was belegt das es Menschen gibt die die Religion missbrauchen für ihre Zwecke. -
Stefan Valentin
Zum Antworten anmeldenIm übrigen sind Sie bloß Sprechpuppe dessen, was stringent mit ‚Unterwerfung‘ sich betitelt hat und dafür lustigerweise, aber nicht mehr lange, vom Steuerzahler gesponsort wird.
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Stefan Valentin
Zum Antworten anmeldenHonestly Concerned e.V. Ich sagte Ihnen bereits, HC e.V., dass es sich beim sogenannten Islam um keine Religion handelt, sondern um das zur „Religion“ gemachte Verbrechertum eines sogenannten „Propheten“ von vor 1400 Jahren. Dass Außenstehende die Anhänger besagter „Religion“, die nichts als 1400 Jahre währende Barbarei ist, als Karikaturen des besagten „Propheten“ ansehen, ist auch klar.
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Honestly Concerned e.V.
Zum Antworten anmelden„…. Ihre Religion darf genauso-wenig eine Basis für Beleidigungen sein, wie ihr Einwanderungshintergrund…“
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Emrah Erken
Zum Antworten anmeldenDer EGMR schützte die öffentliche Leugnung des Genozids an den Armeniern durch den türkischen Faschisten Dogu Perinçek und verwies auf das Recht der freien Meinungsäusserung. Dies, um zu zeigen, wie weit die freie Meinungsäusserung geht.
Ich hoffe, dass sie wie angekündigt nicht nur Rechtsmittel einlegt, sondern den ganzen Instanzenzug durchmarschiert, um dann vor dem EGMR zu landen.
Ich würde mich darüber freuen, dass diese zulässige Bezeichnung das Attribut „Menschenrecht“ bekommen würde.
Das Strafrecht schützt Mimosen nicht…
Schädlich wäre das Urteil gewesen, wenn es nicht so ausgegangen wäre.
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Emrah Erken
Zum Antworten anmeldenStefan Valentin Sie müssen es so sehen… Wenn diese Verurteilung in Ordnung geht, weil wir es mit einer zulässigen Meinungsäusserung zu tun haben, ist die Meinung, dass dieses Urteil schlecht sei, erst recht eine zulässige Meinungsäusserung.
Zulässige Meinungsäusserungen sind nicht zulässig, weil sie inhaltlich stimmen. Man kann ihnen widersprechen. So funktioniert eine Debatte in einem demokratischen Rechtsstaat.
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Stefan Valentin
Zum Antworten anmeldenDie machen nichts anderes, als hinter wohlfeilen Beiträgen zum Antisemitismus (von Deutschen), den sogenannten Islam zu promoten. Ihre besondere Vorliebe gilt den „Palästinensern“.
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Stefan Valentin
Zum Antworten anmeldenHerr Erken, bei diesem HC e.V. tun sich Abgründe auf. Hier versammelt sich das gesamte appeasende und promotende Netzwerk der Muslimbruderschaft.
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Emrah Erken
Zum Antworten anmeldenVor allem ist zu bedenken, dass es sich bei dieser Frau um eine Politikerin handelt und damit um eine öffentliche Person. Solche Personen geniessen nicht den gleichen Ehrenschutz wie Privatpersonen. So leistete beispielsweise die Schweiz keine Rechtshilfe gegenüber der Türkei bei Beleidigungen gegenüber Erdogan mit der Begründung, dass derartige Äusserungen gegenüber einem Regierungsmitglied von der Meinungsäusserungsfreiheit geschützt werden.
Chebli will offenbar so etwas wie „Majestätsbeleidigung“ bestraft wissen. Wir befinden uns allerdings nicht im Nahen Osten. Wenn sie zu dünnhäutig für solche Äusserungen ist, sollte sie sich von der Politik zurückziehen.
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Attila Teri
Zum Antworten anmeldenEs tut mir leid, aber wer wie Frau Chebli immer wieder zündelt, braucht sich nicht darüber beklagen, wenn das gelegentlich unangenehme Folgen hat! Sie verbreitet imner wieder Un- oder Halbwahrheiten über Israel und hetzt so gegen den jüdischen Staat, während sie ihre Stimme kaum erhebt wegen des Terrors der Hamas & Friends oder PA gegen ihre palästinensischen Brüder und Schwester, geschweige denn, gegen die israelische Zivilbevölkerung! Wer so für Terroristen und ihre Unterstützer PR macht, taugt kaun zum Opfer mit Verlaub!
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Flo Dahnke
Zum Antworten anmeldenSie haben den Vogel nicht wirklich freigesprochen? Das ist ein Armutszeugnis. Und ich mag sie auch nicht.
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Ringk Martin
Zum Antworten anmeldenFlo Dahnke Natürlich haben sie ihn freigesprochen. Es lag keine Straftat vor.
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Sommer Rebecca
Welche der Äusserungen des Mannes waren rassistisch?