Kommentar von Honestly Concerned
DEBATTENBEITRAG: Wir sind wahrlich keine Freunde von Frau Cheblis Tweets (und anderen Äußerungen), haben diese selber oft genug kritisiert, i.B. dann wenn es um Israel ging. Genauso ist uns Cheblis Prozessfreudigkeit zuwider. Gleichzeitig aber, ist ein Urteil wie dieses ist schädlich für uns alle. Hier geht es nicht um Meinungsäußerungen, oder sachliche Kritik, sondern um rassistische Beleidigungen. Ihre Religion darf genauso-wenig eine Basis für Beleidigungen sein, wie ihr Einwanderungshintergrund. Es gibt genug an den Äußerungen von Frau Chebli, was sachlich zerrissen werden kann, so dass es absolut unnötig ist auf rassistische Beleidigungen zurückzugreifen. Entsprechend schwächt ein Urteil wie dieses uns alle, die auch immer wieder Opfer von rassistischen Beleidigungen werden! Oder wie seht Ihr das?
- 27.02.2020
- Honestly Concerned e.V.
- 99 Kommentare
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Olaf Kipp
Zum Antworten anmeldenBeeBee Crux Rassistische Diskriminierung
In unserer Gesellschaft ist offener Rassismus tabu. Deshalb ist es schwierig, Zurückweisungen aufgrund von Nationalität, Hautfarbe oder zugeschriebener ‚kultureller‘ Eigenschaften als Rassismus zu erkennen und beim Namen zu nennen.
Dennoch findet rassistische Diskriminierung täglich statt: Die Herkunft von Menschen oder auch ihre Religionszugehörigkeit wird als Begründung dafür herangezogen, dass sie ausgeschlossen werden. So werden sie im Alltag ununterbrochen zu „anderen“ gemacht, indem die verschiedene Herkunft als unüberbrückbare Unterscheidung betont wird. Solche Zuschreibungen wirken im persönlichen Umfeld ebenso wie in Schulen, auf dem Arbeitsmarkt, in Ämtern und Institutionen ab- und ausgrenzend. Ja auch das ist Rassismus auch wenn Sie es nicht wahrhaben wollen Rassismus hat nichts mit der Herkunft zu tun sondern mit der art der Beleidigung. und hier wurden zwei arten von rassistischer Diskriminierung begangen 1. islamische Sprechpuppe und 2. QuotenMigrantin Beides ist rassitischen Ursprunges und beides ist Diskriminierung -
Stefan Göpke
Zum Antworten anmeldenBeeBee Crux, ja, das wäre dann Religion. Aber erstmal direkt ausgelegt isses eine Ideologie.
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BeeBee Crux
Zum Antworten anmeldenStefan Göpke , bezüglich islamistischer Fundamentalisten wohl schon. Gibt ja auch gemäßigte Muslime die den politischen Islam ablehnen.
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Jukos Dainamikos
Zum Antworten anmeldenDie Arme asoziale lobbypolitikern mit Rolex ….ne kein Mitleid und nein keine Beleidigung. Ich denke der Islam gehört zu Deutschland Nu doch nicht mhhh sprechpupe sind doch alle lobbypolitiker….
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Stefani Beck
Zum Antworten anmeldenJEDES Gericht schwächt inzwischen JEDES Opfer !
Gerichte setzen das Befinden des TÄTERS als Priorität- nicht das des Opfers! Kranke Judikative 👎 -
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Emrah Erken
Zum Antworten anmeldenEine gute Nachricht für alle, welche die Meinungsäusserungsfreiheit hochhalten. Das Gericht folgte der geltenden Rechtsprechung. Politiker dürfen mit drastischeren Ausdrücken kritisiert werden und diese Frau ist und bleibt eine Quotenfrau und eine mit geringer Intelligenz ausgestatte Sprechpuppe, die über extrem geringe demokratische Legitimation verfügt, weil sie sich nie einer Wahl stellen musste.
Der einzige Grund, weshalb sie eine Staatssekretärin bezeichnen kann, ist die Quote.
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BeeBee Crux
Auch wenn die persönliche Beleidigung von Frau Chebli abzulehnen ist, so handelt es sich in diesem Fall tatsächlich nicht um eine rassistisch motivierte Beleidigung, denn der Islam ist keine Rasse, sondern eine Religion.