EU legt Israels Grenzen fest
Jerusalem, 30. Oktober 2009 – Wegen Zollgebühren in Höhe von 19.155 Euro und 46 Cent hat jetzt der Luxemburger Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes, Yves Bot, die Grenzen Israels festgelegt und beschlossen, dass weder Jerusalem noch der Süden von Tel Aviv, weder Nazareth, Akko, Naharia noch der internationale Ben Gurion Flughafen zu Israel gehören. Der Generalanwalt, dessen Vorlagen üblicherweise – so Presseberichte – vom Europäischen Gerichtshof unwidersprochen angenommen werden, habe laut Medienberichten einem Wunsch der Europäischen Kommission entsprochen, ein Exempel zu setzen.
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