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Die Jüdische – Paris: Terroropfer wollen an iranische Konten – Präzedenzfall um Entschädigungszahlungen für Terroropfer – Einfrieren von iranischen Terrorgeldern steht vor Entscheidung- Justizministerium intervenierte zu Gunsten des Iran
Wien – Kommenden Montag wird ein Berufungsgericht entscheiden, ob iranische Konten auf Grundlage von US-Gerichtsentscheiden in Paris eingefroren werden können und infolge für Entschädigungszahlungen an Terroropfer herangezogen werden könnten.
Mit diesem Urteil könnte eine zentrale Hürde für Opfer des iranischen Terrors an Entschädigungszahlungen zu kommen, beseitigt werden.
In zwei US-Gerichtsverfahren (2003 und 2006) wurden, auf Grundlage des ‚Antiterrorism Act‘, zwölf Opfern und Hinterbliebenen von Terroranschlägen, ausgeführt durch den Islamischen Jihad 1995 und 1997 in Israel, rund 87,5 Millionen US-Dollar Entschädigungszahlungen zugesprochen.
Das Bezirksgericht in Washington DC entschied, dass der Iran bei der Organisation der Anschläge und bei der Unterstützung des Islamischen Jihad eine zentrale Rolle spielte.
Justizministerium intervenierte zu Gunsten des Iran
Nach dem US-Verfahren hatten sich die Kläger an Frankreich gewandt, um dort mit dem amerikanischen Urteil als Rechtsgrundlage die Beschlagnahmung von iranischen Geldern auf französischen Konten zu bewirken. Dezember 2007 wurden mehr als 200 Millionen Euro der Central Bank of Iran (CBI) und der Bank Melli in Paris eingefroren.
Der französische Rechtsanwalt der Terroropfer Christoph Radtke bestätigte der „Jüdischen“: „Es ist zum ersten mal gelungen Gelder zugunsten von Terroropfern zu lokalisieren und anzuhalten.“
Am 26. Dezember intervenierte das französische Justizministerium, vertreten durch die Staatsanwaltschaft, in einer Anhörung zugunsten der iranischen Regierung und gegen die Interessen der Terroropfer. „Ziemlich ungewöhnlich in einem Zivilprozess und äußerst selten“ kommentiert Radtke die Vorgangsweise des Justizministeriums.
Will Sarkozy entschlossen gegen Iran vorgehen?
Ende Jänner 2008 entschied das Gericht, die eingefrorenen iranischen Konten freizugeben, das Berufungsgericht prüft nun kommende Woche, ob diese Entscheidung der Gelderfreigabe rechtskräftig wird.
Die Schlüsselfrage des Prozesses betrifft die Rolle der iranischen Zentralbank. Nach französischem Recht genießen Zentralbanken, da sie ausschließlich souveräne Aufgaben erfüllen, Immunität in Zivilrechtsprozessen.
Es ist nicht zulässig der CBI mit einer „normalen Zentralbank“ gleichzusetzen, „die CBI nimmt nicht ausschließlich hoheitliche Aufgaben wahr, vielmehr agiert die CBI wie jede kommerzielle Bank, weshalb sie keine Immunität erhalten kann“, so Radtke.
„Ob Frankreich und die Regierung Sarkozy ein entschlossenes Vorgehen gegen den Iran wirklich ernst meint, wird dieser Prozess entscheiden“, heißt es aus dem Umfeld der Terroropfer.